Der Begriff "achtsame*r Berater*in" ist nicht geschützt, sodass sich prinzipiell jede Person so bezeichnen kann. Entscheidender als der Titel ist jedoch, dass die Bezeichnung mit fundiertem Wissen, praktischen Fähigkeiten und einer authentischen Haltung einhergeht.
Die Grundlagen der achtsamen Beratung, wie sie z. B. in unserer Weiterbildung erlernt werden, befähigen die Teilnehmenden, Achtsamkeit in ihre Beratungstätigkeit zu integrieren. Für die Arbeit als achtsame*r Berater*in ist es wichtig, das Erlernte kontinuierlich in der eigenen Praxis anzuwenden, zu reflektieren und sich mit Kollegen*innen auszutauschen.